Preis erfragen Für eine europaweit einheitliche Haftpflichtversicherung für Atomreaktoren! Linz

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Petitionen - Unterstützung Published date: 28/05/2013 Modified date: 28/05/2013
  • Land: Austria
  • Region: Oberösterreich
  • Stadt: Linz

Für eine europaweit einheitliche Haftpflichtversicherung für Atomreaktoren!

Petition an das Europäische Parlament!

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-europaweit-einheitliche-haftpflichtversicherung-fuer-atomreaktoren


Wir, die unterzeichnenden Bürger_innen der Europäischen Union, fordern das Europäische Parlament auf, an die Europäische Kommission heranzutreten, dass diese einen Vorschlag unterbreitet, in dem eine Haftpflichtversicherung für jeden Atomreaktor in der Europäischen Union vorgesehen ist und zwar in der Höhe von mindestens 400 Milliarden Euro je Atomreaktor.

Der Vorschlag soll als Verordnung erfolgen im Sinne eines einheitlichen europäischen Atomhaftungsrechts!

Ziel: Jeder Atomreaktor in der Europäischen Union ist mit einer Haftpflicht von mindestens 400 Milliarden Euro zu versichern! Die Betreiber von Atomreaktoren haben das Risiko einer Nuklearkatastrophe und auch das Risiko durch den „normalen“ Betrieb eines Atomreaktors und all seiner Folgen (Transport von radioaktivem Material, Zwischenlagerung und Endlagerung, Risiko der Niedrigstrahlung im sogenannten „Normal“betrieb) zu versichern!

Es muss das Verursacherprinzip gelten: Wer den Schaden verursacht, muss dafür haftbar gemacht werden!
Begründung:

Atomkraftwerke sind in der EU massiv unterversichert. Haftungen des Betreibers rangieren zwischen 50 Mio Euro (Slowakei), 91 Millionen Euro (Frankreich), 157 Millionen Euro (Großbritannien), 320 Millionen Euro (Tschechien) und 1.400 Millionen Euro (Schweiz) bzw. 2.500 Millionen Euro (Deutschland). Eine Übersicht der Haftungssummen der Betreiber siehe: www.oecd-nea.org/law/2011-table-liability-coverage-limits.pdf

Die Unterschiede ergeben sich aus der Anwendung der verschiedenen Atomhaftungskonventionen und diversen Protokollen, denen die Staaten beigetreten sind (Pariser Konvention 1960, Wiener Konvention 1963, u.a. Gemeinsames Protokoll (1988)).

Gemeinsam ist allen Konventionen jedoch, dass eine beschränkte Haftung der Betreiber von Atomreaktoren vorgesehen ist, dass nur eine zeitliche begrenzte Haftung gegeben ist und nur der Betreiber der Atomreaktoren, nicht aber die Zulieferer, im Falle eines Atomunfalls haftbar gemacht werden kann.

Den Haftungssummen stehen mögliche Schadenskosten von bis zu 8 Billionen Euro (1) gegenüber. Eine im Feber 2013 veröffentlichte französische Regierungsstudie rechnet mit bis zu 430 Milliarden Euro für einen SuperGAU in Frankreich (2).

Nach den Stresstests forderte EU-Kommissar Oettinger, dass eine Versicherungspflicht für Atomkraftwerke von bis zu 10 Milliarden Euro eingeführt wird (3). Unterstützung findet der Vorschlag von Energiekommissar Oettinger auch im Europäischen Parlament: Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) hat einen Entschließungsantrag erarbeitet, der am 14. März 2013 im Europäischen Parlament angenommen wurde und der die Absicht der Kommission begrüßt, Maßnahmen legislativer und nicht-legislativer Art auf dem Gebiet der Versicherung und Haftung im Nuklearbereich vorzuschlagen (4)

Im Jahr 2011 bereits hatten die Versicherungsforen Leipzig GmbH in einer Studie die Kosten für eine Haftpflichtversicherung erhoben. Der Studie zufolge wäre es für die Versicherer bereits unrentabel, auch nur einen Bruchteil der maximalen Schadenssumme zu versichern (5).

Die Einführung einer Haftpflichtversicherung könnte also den entscheidenden Schritt für den europaweiten Atomausstieg bringen, die Infragestellung der unterschiedlichen Haftungsregime (Pariser Abkommen, Wiener Abkommen, Deckungsobergrenzen) für Diskussion in und entsprechenden Druck aus der Bevölkerung auf die Politik sorgen, die Betreiber von Atomkraftwerken stärker in die Pflicht zu nehmen.

(1): 8 Billionen Euro zitiert in www.bee-ev.de/_downloads/publikationen/studien/2011/110511_BEE-Studie_Versicherungsforen_KKW.pdf und ähnlich auch in PROGNOS-SCHRIFTENREIHE "IDENTIFIZIERUNG UND INTERNALISIERUNG EXTERNER KOSTEN DER ENERGIEVERSORGUNG" im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers, Klaus Rennings Universität Münster ABSCHÄTZUNG DER SCHÄDEN DURCH EINEN SOGENANNTEN "SUPER-GAU" Basel, im April 1992

(2): Französische Regierungsstudie – 430 Milliarden Euro: www.spiegel.de/wissenschaft/technik/irsn-studie-atomunfall-wuerde-frankreich-430-milliarden-euro-kosten-a-881940.html

(3): Oettinger kündigt Versicherungspflicht für Atomkraftwerksbetreiber an: europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1051_de.htm

Im Namen aller Unterzeichner.

Linz, 23.04.2013 (aktiv bis 22.07.2013)

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