- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
Text der Initiative
Bezeichnung:
“Bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE) – Erforschung eines Weges zu emanzipatorischen sozialstaatlichen Rahmenbedingungen in der EU
Gegenstand:
Antrag an die Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gem. Art. 156 AEUV zu fördern im Hinblick auf die Erforschung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) als Instrument zur Verbesserung ihrer jeweiligen Systeme der sozialen Sicherheit.
Wichtigste Ziele:
Langfristig besteht das Ziel darin, allen Menschen in der EU die Befriedigung ihrer materiellen Bedürfnisse zur Führung eines würdevollen Lebens gemäss den Vorgaben der EU-Verträge als bedingungsloses individuelles Recht zu garantieren und ihre gesellschaftliche Teilnahme durch die Einführung eines BGE zu stärken. Kurzfristig geht es darum, Initiativen wie z.B. “Pilotstudien” (Art 156 AEUV) sowie die Prüfung unterschiedlicher BGE-Modelle (EP-Beschluss 2010/2039 (INI) §44) seitens der EU auf den Weg zu bringen.
Vertragsvorschriften, die von den Organisatoren als relevant erachtet werden:
Vertrag über die EU (EUV): Artikel 2, Artikel 3 Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV): Artikel
http://basicincome2013.eu/
Verkauf
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