- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
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Sammelverfahren Epidemiegesetz – Entschädigung für finanziell geschädigte Unternehmer – Die Bekämpfung von verfassungswidrigen Normen!
Epidemiegesetz – finanzielle Entschädigung für Unternehmer und Selbstständige die durch die angeordnete Betriebsschließung einen finanziellen Schaden erlitten haben.
In unserem Sammelverfahren machen wir die Verfassungswidrigkeit einzelner Bestimmungen im COVID-19-Maßnahmengesetz geltend.
Ziel unseres Sammelverfahrens ist Ihren Entschädigungsanspruch geltend zu machen.
Was ist passiert?
Mit Verordnungen rund um den 16.3.2020 wurden Betretungsverbote (für Besucher von Gastgewerbebetrieben) und Betriebsschließungen (für Seilbahn, Hotellerie und Gastronomie) in Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Kärnten angeordnet. Durch das COVID-19-Maßnahmengesetz verlieren eine Vielzahl von Unternehmern Ihre Entschädigungsansprüche aufgrund von angeordneten Betriebsschließungen/Betretungsverboten.
Die vorgesehenen Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz wurden stark reduziert.
Unternehmer und Selbstständige werden zum Bittsteller bei der WKO.
Einen Rechtsanspruch auf Entschädigungsleistungen gibt es nicht mehr.
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