Preis erfragen DerStandard.at muss Entschädigung für ExLandesHauptmann Gerhard Dörfler bezahlen! Wien

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Petitionen - Unterstützung Published date: 15/09/2018 Modified date: 16/09/2018
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

Durch die von der "STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H." als Medieninhaberin der Website http://derstandard.at/ erfolgte Veröffentlichung vom 21. Jänner 2018 mit dem Titel "Amtsmissbrauchs-Anklage gegen Dörfler rechtskräftig" und die darin erhobene Behauptung, der frühere Freiheitliche Landeshauptmann Kärntens Gerhard Dörfler sei rechtswirksam des Amtsmissbrauchs angeklagt, wurde in einem Medium in Bezug auf Gerhard Dörfler der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Absatz 1 und 2 StGB hergestellt.

Für die dadurch erlittene Kränkung des Gerhard Dörfler wurde die "STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H." nach § 6 Absatz 1 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an diesen sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.



Landesgericht für Strafsachen Wien Gerichtsabteilung 40, am 15. März 2018 - derstandard.at/

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