Kostenlos Der große Asylbetrug! 40-facher Mörder erhielt Asyl in Deutschland! Berlin

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Petitionen - Unterstützung Published date: 20/06/2018 Modified date: 23/06/2018
  • Land: Deutschland
  • Region: Berlin
  • Stadt: Berlin

Der große Asylbetrug! 40-facher Mörder erhielt Asyl in Deutschland!

Seit Wochen diskutiert Deutschland über Unregelmäßigkeiten bei der Asylvergabe - jetzt kommen neue Details ans Licht.

Der Skandal. Vor wenigen Wochen waren zweifelhafte Vorgänge in der Außenstelle Bremen des BAMF bekannt geworden.
Sie soll laut Staatsanwaltschaft zwischen 2013 und 2016 mindestens 1.200 Menschen Asyl gewährt haben, ohne die Voraussetzungen ausreichend zu prüfen.
Nun stellt sich heraus, dass Mörder, Drogenhändler und andere Schwerverbrecher in Deutschland Asyl bekommen haben.

Oft berufen sich Asylwerber auf Straftaten in ihrer Heimat, weil sie internationales und deutsches Recht, dann davor bewahrt abgeschoben zu werden.
Die Strafen im Heimatland seien oft Folter oder die Todesstrafe. Das schützt sie vor Abschiebung.
Wir haben uns die schwersten Fälle aus internen Schreiben der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an das Sicherheitsreferat in der Nürnberger BAMF-Zentrale angesehen.
Darunter finden sich Asylwerber, die schwere Verbrechen begingen.
40-facher Mord

Asylwerber Baba M. aus Ghana wurde im Dezember 2016 angehört.
Das Referat 534 der Regionalstelle Düsseldorf sendet danach, am 6. Dezember 2016, folgende Mail an das Sicherheitsreferat des Bundesamtes in Nürnberg: „Der o. a. Antragsteller gab bei der Anhörung an, über 40 Menschen in Ghana getötet zu haben.
Die Akte befindet sich noch in meinem Arbeitskorb."

Ein anderer Asylwerber soll "als Gefängniswärter in Eritrea gearbeitet haben".
Dabei sei er, notiert der BAMF-Angestellte, "gezwungen worden, Leute zu misshandeln/zu foltern".
Die Frage, ob „möglicherweise eine Straftat im Raum steht“, leitet der BAMF-Mitarbeiter an sein Sicherheitsreferat weiter.

Aussage des BAMF-Sprechers ist: "Grundsätzlich kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Asyleinzelfällen erteilen."



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