- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
09042020
Dachverband der Verwaltungsrichter: Maßnahmen der Regierung zur Corona-Pandemiebekämpfung müssen verhältnismäßig bleiben.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter(DVVR) ist sich bewusst, dass außergewöhnliche Gefahrenbesondere Maßnahmen erfordern.
So dringend Maßnahmen zur Vermeidung von Tod und Leid aucherscheinen, so unentbehrlich ist es dabei, die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu set-zen und die gebotene Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen im Auge zu haben.
Ein Eingriff in dieGrund- und Freiheitsrechte darf nur erfolgen, soweit dieser Eingriff unbedingt erforderlich, zur Errei-chung des angestrebten Ziels geeignet und mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung dieser Rechteverbunden ist.
Die in den letzten Tagen auch in Österreich in die Diskussion eingebrachte Einführung einer digitalenÜberwachung der Bürgerinnen und Bürger würde einen massiven Grundrechtseingriff darstellen.
Der DVVR unterstützt die von Amnesty International und über 100 anderen Nichtregierungsorganisationen erhobene Forderung, dass die weltweite Coronavirus-Krise nicht als Deckmantel für den Beginneiner neuen Ära intensiver digitaler Überwachungstechnologien benutzt werden darf.
Aus Sicht des DVVR muss jedenfalls sichergestellt sein, dass alle Maßnahmen, die zur Bewältigungder Krise ergriffen werden, im Einklang mit den Grundrechten, namentlich mit den Grundrechten aufDatenschutz und auf persönliche Freiheit (Art. 5 EMRK, Verfassungsgesetz über die Schutz der persönlichen Freiheit) stehen und gegen diese Maßnahmen ein effektiver Rechtsschutz durch Gerichtegewährleistet ist.
Solche Eingriffe sind auf eine gesetzliche Ermächtigung zu gründen.
Bloße Erlässe (allgemeine Weisungen an untergebene Verwaltungsorgane) stellen kein zulässiges Mittel für Eingriffe gegenüberdem Bürger dar.
Dr. Markus Thoma (Verein der Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtshofes)Dr. Gabriele Krafft (Vereinigung der Finanzrichterinnen und Finanzrichter)Mag. Michael Fuchs-Robetin (Vereinigung der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes )Dr. Siegfried Königshofer (Verwaltungsrichter-Vereinigung)
(Hinweis: Die gemeinsame Erklärung der NGO‘s vom 2. April 2020 wird in deutscher Sprache auf derWebseite www.verwaltungsrichter.at veröffentlich werden, die Übersetzung aus dem Englischenerfolgte automatisiert.
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