- Land: Australia
- Region: Queensland
Australien: Covid-Impfpflicht war rechtswidrig!
Polizisten und Mitarbeiter bei Rettungsdiensten waren in Queensland, Australien einer Impfpflicht unterworfen. Der Oberste Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass die dienstliche Anweisung aber rechtswidrig gewesen war.
Im Bundestaat Queensland in Australien galt eine Impfpflicht für Polizei- und Rettungsdienstmitarbeiter. Wer dieser Anweisung nicht gefolgt war, der war mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert. Jetzt – im Februar 2024 hat der Oberste Gerichtshof aber entschieden, dass die Impfpflicht rechtswidrig gewesen war. Für viele kommt dieses Urteil zu spät.
Menschenrechte gewinnen
Über die Entscheidung des Gerichts am Dienstag hat die australische Presseagentur berichtet. Der britische Guardian gab die Meldung weiter. Behandelt wurden drei Klagen, die insgesamt von 86 Klägern eingereicht worden waren. Es ging um die Anweisung an die Beschäftigten in Jahren 2021 und 2022 sich der Covid-mRNA-Behandlung zu unterziehen. Auch der Booster war angeordnet gewesen, andernfalls drohten Disziplinarmaßnahmen und auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Oberste Gerichtshof sah in der Anordnung der Polizeipräsidentin die Menschenrechte nicht angemessen berücksichtig. Denn die Anordnung hatte verlangt, dass sich die Mitarbeiter ohne ihre Zustimmung eine medizinische Behandlung unterziehen müssen. Das Gesundheitsministerium konnte zudem nicht nachweisen, dass es entsprechende Bedingung in den Arbeitsverträgen für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes geben würde.
Damit wurden die Impfpflichten nun von der australischen Justiz als rechtswidrig und rückwirkend als wirkungslos eingestuft.
Das Urteil behandelt – das streicht die offizielle Meldung hervor – weder die Wirksamkeit der Impfung noch die Frage nach der Übertragbarkeit von Covid. Umgekehrt erklärte das Gericht sogar, dass die Anweisungen die Menschenrechte der Arbeitnehmer einzuschränken, unter den Umständen auch angemessen gewesen wäre. So erklärte der leitende Verwaltungsrichter Glenn Martin:
„Die Abwägung zwischen der Bedeutung des Zwecks der Einschränkung und der Bedeutung der Wahrung des Menschenrechts […] wird durch die Tatsache erschwert, dass diese Anweisungen in einer Situation gegeben wurden, die in jeder Hinsicht ein Notfall war.“
Letztlich entschied das Gericht aber trotzdem für die Menschenrechten und gegen den (angeblichen) „Notfall“. Man vergleiche das Urteil mit Österreichs Impfpflicht. Hier hatte der Oberste Gerichtshof sogar bei der allgemeinen (!) Impfpflicht anders entschieden. Das berüchtigte Gesetz wurde im Nachhinein als verfassungskonform eingestuft, unter anderem auch mit dem Argument, dass es nie zur Anwendung gekommen sei.
Österreichs Regierung fühlte sich durch diese Entscheidung bestätigt.
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