Preis erfragen untätige Landesbamte in Linz für einen Schaden von 382.000,- Euro gesorgt haben! Linz

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Ich bin stolz Österreicher/in zu sein, weil Published date: 29/03/2019 Modified date: 30/03/2019
  • Land: Austria
  • Region: Oberösterreich
  • Stadt: Linz

1.985 Fälle wegen "gänzlicher Untätigkeit der Behörde", restliche nicht fertig bearbeitet - 382.374 Euro entgangene Strafen, 377.000 Euro Anwaltskosten.

Der Rechnungshof (RH) hat die Linzer Aktenaffäre geprüft und kommt zu einem harten Urteil: Von 2010 bis 2017 seien 3.023 Akten verjährt.
In 1.985 Fällen sei die Behörde "gänzlich untätig" geblieben, in den restlichen habe sie "zwar erste Schritte gesetzt, diese aber nicht weiterverfolgt".
Die Höhe der entgangenen Strafen wird mit 382.374 Euro beziffert. Hinzu kommen 377.000 Euro Anwaltskosten.

"Der Linzer Magistrat war nicht in der Lage, Verwaltungsübertretungen und damit Strafen so zu verfolgen, wie es das Gesetz vorschreibt", fassen die Prüfer, die auf Ersuchen der oö. Landesregierung tätig wurden, ihre Erkenntnisse zusammen und kritisieren: Weder der Bürgermeister noch Spitzenbeamte hätten das Amt dementsprechend organisiert.
Der RH empfiehlt künftig ein Vier-Augen-Prinzip bei Einstellungen von Verwaltungsstrafverfahren sowie mehr Kontrollen.
Auch sollte man Vorgaben für die Bearbeitungszeit einführen und diese auch kontrollieren.
Der Rest wäre Stadt Linz geblieben

Die vom RH ermittelte Höhe der entgangenen Strafen ergibt sich aus einer durchschnittliche Strafsumme je Gesetz und Akt.
Von den 382.374 Euro hätten demnach 149.310 Euro dem Arbeitsmarktservice, 31.495 Euro der Wirtschaftskammer Oberösterreich, 21.378 Euro der ASFINAG, 5.306 Euro dem Verkehrssicherheitsfonds und 1.561 Euro dem Land Oberösterreich weitergeleitet werden müssen.
Der Rest wäre großteils der Stadt Linz geblieben.
Der RH kritisiert auch, dass es die Stadt trotz mehrmaliger Beschwerden der Finanzpolizei - die erste im Juni 2016 - und einem entsprechenden Bericht des Linzer Kontrollamtes im Februar 2017 nicht schaffte, die bestehenden Defizite abzuklären oder zu beheben.
Im Mai 2017 hat die Finanzpolizei eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz übermittelt.

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