Kostenlos die Richterin Frau Cornelia Ratz EX-Vizepräsidentin des Landesgericht nur die Fussfessel bekommt Feldkirch

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Ich bin stolz Österreicher/in zu sein, weil Published date: 09/04/2016 Modified date: 09/04/2016
  • Land: Austria
  • Region: Vorarlberg
  • Stadt: Feldkirch

Richterin Frau Cornelia Ratz: Fußfessel statt Gefängnis

Die ehemalige Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, muss nicht ins Gefängnis.
Der Antrag, die zehn Monate unbedingte Haftstrafe mit einer Fußfessel zu verbüßen, genehmigt wurde.

Die frühere Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, die im Juli 2014 unter anderem wegen Amtsmissbrauchs zu 32 Monaten Haft verurteilt wurde, kann ihre zehnmonatige unbedingte Gefängnisstrafe damit also im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen.

Die 52-jährige Richterin habe die Voraussetzungen für die Gewährung einer Fußfessel erfüllt, so die Begründung des Gerichts.
Ihre Wohnung sei geeignet und sie gehe einer geregelten Arbeit in einer Arztpraxis nach.
Nach der Arbeit muss die Verurteilte allerdings sofort in ihre Wohnung zurückkehren.

OGH bestätigte Urteil

Die Richterin Frau Cornelia Ratz wurde rechtskräftig dafür verurteilt, im Jahre 2005 am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben zu haben, das ihre Mutter und ihre Tante begünstigt haben soll, was sie jedoch stets bestritt.
Es ging dabei um einen Vermögenswert von 540.000 Euro. Von den Gerichten wurde Ratz in mehreren Instanzen schuldig gesprochen. Den Schuldspruch des Landesgerichts Salzburg hatte letztendlich auch der Oberste Gerichtshof bestätigt.

Testamentsaffäre wurde 2009 bekannt

Ratz war die prominenteste Angeklagte im Skandal um Millionen-Betrügereien mit zahlreichen Testamenten am Bezirksgericht Dornbirn.
Im November 2009 wurde bekannt, dass am Bezirksgericht Dornbirn über Jahre Testamente manipuliert wurden.
Eine junge Richterin stieß auf die Straftaten.

Zehn Personen wurden daraufhin angeklagt, darunter fünf Justiz-Bedienstete.
Laut Staatsanwaltschaft bearbeiteten die Beschuldigten in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge.
Der inkriminierte Schaden betrug zehn Millionen Euro. Alle Angeklagten sind rechtskräftig verurteilt.

Und seit dem Urteil ist sie EX-Richterin und hat keinen Anspruch auf eine RichterPension.

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