- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
Der Steuerzahler erfährt auch keine Werte die hier veräußert werden.
Rücktritt der Regierung und des Parlaments Jetzt!
BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2015
Ausgegeben am 28. Oktober 2015
Teil I
125. Bundesgesetz:
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht
(NR: GP XXV RV 782 AB 827 S. 98.)
125. Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Der Bundesminister für Finanzen wird zur Veräußerung nachstehenden unbeweglichen Bundesvermögens ermächtigt, wobei die Verwertung bestmöglich zu erfolgen hat. Für Liegenschaften in der Verwaltung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport gilt der § 2 Abs. 2 SIVBEG-Errichtungsgesetz – SIVBEG-EG, BGBl. I Nr. 92/2005, sinngemäß.
Bundesland oder Ausland:
EZ oder
Flächenausmaß:
Grundstücknummer(n) oder
Adresse:
KG oder
Bezeichnung:
OÖ
573, 701, 1451, 1540
alle
41002 Freistadt
OÖ
570
798/2
45204 Lustenau
T
253
894/1
87011 Vomp
Algerien
3.281 m2
Stadtteil EL-Mouradia
Abdelkader Toumer
Algier – Abdessalem
Baugrundstück mit Altbestand
Belgien
2.542 m2
Stadtteil 1180 Uccle
Avenue de Napoléon 35-37
Residenz (bilateral) Brüssel
Kolumbien
1.272 m²
Calle 87, Nr. 15-55, Bogotá
ehem. Residenz
Polen
4.475 m²
Krupniczastr. 40/Cybulskiego 9
ehem. Generalkonsulat Krakau
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