- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
ein interessanter Beitrag zur Anleitung zum Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Hier wird auf Kosten des Steuerzahlers der Widerstand gegen die Staatsgewalt angleitet § 269. (1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Wenn das Stimmt waren es 423.508 Euro der MA7 für den Aufruf zum Rechtsmissbrauch.
Sind die SozialDemokraten und Grünen doch immer für die Rechtsstaatlichkeit.
Wäre hier doch besser erläutert wie man mit ordentlichen Rechtsmittel eine Abschiebung verhindern kann!!
Danke Häupl!
https://youtu.be/g2Umb7MyDhw
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