- Land: Deutschland
- Region: Berlin
- Stadt: Berlin
RA Dr. Markus Haintz:
Der Berliner Oberstaatsanwalt Hild sieht bei der Verwendung der Parole „Slava Ukrainij“ durch Baerbock und andere keine Straftat.
Es lägen keine eindeutigen Hinweise vor, dass diese Parole von der SS-Division Galizien verwendet worden sei.
Es sei (sinngemäß) auch nicht zu erkennen, dass diese Parole damals den Hitlergruß ersetzt habe.
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