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Angebote Published date: 13/10/2026 Modified date: 13/10/2026
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

‼️STOPPP ORF-BEITRAG⛔️

ORF BEITRAG:

VERFASSUNGSRECHTLICHE BEDENKEN BEI UNTERNEHMEN - NEUE ANGRIFFSPUNKTE ?
 
Während der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - wie zuletzt berichtet - mit seinem jüngsten Erkenntnis vom 02.09.2026 wesentliche Einwände gegen die allgemeine ORF-Haushaltsabgabe für Konsumenten zurückgewiesen hat, bleiben die spezifischen verfassungsrechtlichen Fragen zur Mehrfachbelastung von Unternehmen weiterhin offen. Ein von der Wirtschaftskammer Österreich beauftragtes Rechtsgutachten liefert hierzu bemerkenswerte Argumente, über welche Seite nach einer Aussendung der WKO Tirol auch Rechtschutzdeckung gewährt wird.
 
❓Worum geht es nunmehr konkret?
 
Der renommierte Steuerrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer (WU Wien) hat in einem 26-seitigen Rechtsgutachten vom 16.02.2026 erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken gegen die konkrete Ausgestaltung des betrieblichen ORF-Beitrags aufgezeigt. Im Mittelpunkt steht die Mehrfachbelastung von Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wie eine aktuelle Aussendung der WK Tirol vom 08.10.2026 zeigt.
 
Nach der für das Jahr 2024 geltenden Rechtslage wurde der ORF-Beitrag für jede Gemeinde gesondert berechnet, in der ein Unternehmen kommunalsteuerpflichtige Betriebsstätten unterhielt. Das konnte dazu führen, dass zwei Unternehmen mit vergleichbarer Mitarbeiterzahl und gleicher Lohnsumme völlig unterschiedlich hohe ORF-Beiträge bezahlen mussten – allein deshalb, weil ihre Betriebsstätten auf mehrere Gemeinden verteilt waren.
 
Nach Auffassung des Gutachters bestehen gegen diese Ungleichbehandlung gewichtige Bedenken im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Besonders bemerkenswert: Der Gesetzgeber hat diese Problematik mit einer Novelle für die Jahre 2025 bis 2027 entschärft. Für 2024 blieb die ursprüngliche Regelung allerdings
bestehen – und nach derzeitiger Gesetzeslage soll sie ab 2028 sogar wieder gelten!
 
Aktueller Anlass für diesen neuen Beitrag ist neben der jüngsten VwGH-Rechtsprechung auch eine Mitteilung der Wirtschaftskammer Tirol vom 8. Oktober 2026. Demnach unterstützt diese mittlerweile fünf Musterverfahren zum ORF-Beitrag, darunter ausdrücklich ein Verfahren zur Mehrfachbelastung von Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten.
 
Eine abschließende höchstgerichtliche Entscheidung zu dieser speziellen Rechtsfrage ist uns bislang nicht bekannt. Das zeigt: Während die allgemeinen Anfechtungsmöglichkeiten gegen die ORF-Haushaltsabgabe durch die jüngste Rechtsprechung erheblich eingeschränkt wurden, bestehen im betrieblichen Bereich weiterhin eigenständige verfassungsrechtliche Fragestellungen.
 
❓Was können betroffene Unternehmer jetzt tun?
 
Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt betroffenen Betrieben, insbesondere bei Mehrfachvorschreibungen für das Jahr 2024, die Einleitung eines entsprechenden Rechtsmittelverfahrens zu prüfen. Dazu kann bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) bekanntlich ein förmlicher Bescheid gemäß Paragraf 12 Abs 2 Z 2 ORF-BeitragsG über die Beitragsvorschreibung verlangt und dieser nachfolgend mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden.
 
Das Gutachten von Univ. Prof. Staringer bietet hierfür eine fundierte verfassungsrechtliche Argumentationsgrundlage. Die Wirtschaftskammer stellt dazu auch entsprechende Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung. Entscheidend bleibt allerdings die konkrete Situation des jeweiligen Unternehmens. Insbesondere müssen die tatsächliche Mehrfachbelastung, bereits ergangene Bescheide und allfällige
Rechtsmittelfristen sorgfältig geprüft werden.
 
Somit gilt auch nach den jüngsten höchstgerichtlichen Entscheidungen vor allem im betrieblichen Bereich: Nicht sämtliche Rechtsfragen rund um den ORF-Beitrag sind bereits abschließend geklärt, nutzen Sie daher weitere Rechtsmittelmöglichkeiten!
 
Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer (26 Seiten)
 
Informationen und Handlungsempfehlungen der Wirtschaftskammer Österreich

Musterbeschwerde der WKO

Aktuelle Mitteilung der Wirtschaftskammer Tirol vom 08.10.2026
 

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