Kostenlos Strafantrag von Baerbock ohne Erfolg – Freispruch für Grünen-kritischen-Unternehmer!

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Gerichte Deutschland Published date: 23/03/2024 Modified date: 24/03/2024
  • Land: Deutschland

Strafantrag von Baerbock ohne Erfolg – Freispruch für Grünen-kritischen-Unternehmer!

Der Unternehmer Michael Much hatte im September 2023 an seinem Grundstück in Gmund zwei Plakate angebracht. Auf dem einen Plakat ist Robert Habeck abgebildet mit der Frage, ob er überhaupt bis drei zählen könne. Diese Frage stand unter dem folgenden Zitat von Herrn Habeck: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren.“ Auf dem zweiten Plakat sind Cem Özdemir, Annalena Baerbock, Robert Habeck und Ricarda Lang auf einer Dampfwalze mit dem Spruch: „Wir machen alles platt.“ zu sehen.

Gegen den Unternehmer wurde ein Strafbefehl erlassen, weil die Plakate die Politiker beleidigen würden. Gegen den Strafbefehl legte Herr Much Einspruch ein und nun hat das Amtsgericht Miesbach (Bayern) den Unternehmer freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft München II sah den Tatbestand der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen zum Nachteil der 4 Politiker als erfüllt an.

Der Freispruch ist juristisch nachvollziehbar

Die Verwirklichung des § 188 StGB ist schwer nachzuweisen. Rechtsprechung dazu gibt es kaum. Nach § 188 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Abs. 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begeht, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängt, und die Tat muss geeignet sein, das öffentliche Wirken des Politikers erheblich zu erschweren.

Das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der „Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren“ ist nur schwer nachzuweisen. Die Äußerung muss geeignet sein, das Vertrauen in die Integrität des Politikers erschüttern zu können.

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